Der Wunsch vom Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Wer diesen Schritt wagt, tut dies mit dem Anspruch auf ein Bauwerk, welches frei von Mängeln ist. Der Bau eines Einfamilienhauses stellt für die meisten Bauherren zudem die größte Investition Ihres Lebens dar. Um hierbei optimal abgesichert zu sein und nicht in die Mängelfalle zu geraten, hilft Ihnen ein unabhängiger Bausachverständiger, welcher Sie über die gesamte Bauzeit kompetent begleitet und betreut.
Die Schadenshöhe aufgrund Baumängel ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In den schlimmsten Fällen reichen die Mängelfolgen soweit, dass es zum Gebrauchstauglichkeitsverlust der neu gebauten Immobilie führt und somit die Immobilie praktisch unbewohnbar, sowie unverkaufbar wird.
Ein Blick auf die Statistik der letzten Jahre offenbart folgende Zahlen:
Neubauten
Leider handelt es sich bei mangelbehafteten Neubauten nicht um Einzelfälle, was sich auch in den zahlreichen, mittlerweile stark florierenden einschlägigen Fernsehsendungen sowie Zeitungsberichten darstellt. Sprichwörtlich ist der Ärger danach groß. Dieser Ärger kann jedoch vermieden werden. Durch ein frühzeitiges Handeln des Bauherren und der Beauftragung eines Bausachverständigen zur gutachterlichen Baubegleitung. Die Baubegleitung findet über die gesamte Bauzeit statt, vom Baustart bis zur Abnahme. Mit einem einstelligen Prozentsatz der Gesamtbaukostensumme, können Bauherren dem Risiko von Baumängeln durch die Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen bzw. Baugutachters deutlich verringern.
Bestandsbauten
Nicht nur Neubauten sind von Mängeln betroffen, auch in Bestandsbauten und bei der Sanierung von Bestandsbauten finden sich Mängel häufig wieder. Dabei gilt das Grundprinzip, je früher der Bauherr handelt und den Schaden lokalisieren, sowie beheben lässt, desto günstiger sind die Sanierungskosten und desto weniger Folgeschäden als Begleiterscheinung treten auf. In einigen Fällen wird auch die Erstellung von Gutachten notwendig. Hier ist zwischen Privatgutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten zu unterscheiden.