Früher war nur der Bauunternehmer für die Sicherheit seiner Arbeiter verantwortlich. 1998 wurde vom Deutschen Bundestag die Baustellenverordnung (BaustellV) erlassen und damit auch dem Bauherrn Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle zugewiesen. Bei einer Verletzung der Sicherheitsvorschriften kann auch der Bauherr zur Verantwortung gezogen werden.

Bauherren sind dabei in der Regel auf die Fachkunde und Erfahrung geeigneter Koordinatoren angewiesen und können Ihre Pflichten an den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übertragen. Durch Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes schon bei der Planung und durch die Koordinierung der Schutzmaßnahmen soll das Sicherheitsniveau für die Beschäftigten erhöht und Arbeitsunfälle vermieden werden.

 

Symbolbild Sicherheit auf der Baustelle

 

 

 

Leistungen im Überblick:

  • Grundleistungen während der Planung
  • Grundleistungen während der Ausführung
  • Bedarfsleistungen bei speziellen Randbedingungen
  • Zusatzleistungen zur Baustellenverordnung

 

Grafik SiGeKo

 

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